Apothekerausweis (HBA) u. Institutionskarte (SMC-B) | Telematikinfrastruktur in den Apotheken

Wir informieren Sie über die konkreten Schritte zur Einführung der Telematikinfrastruktur (TI) in den öffentlichen Apotheken und die Rolle der Apothekerkammer Berlin in diesem Prozess, insbesondere über die Beantragung des elektronischen Heilberufsausweises (HBA) und der Institutionskarte (SMC-B).

Hierzu hat die Apothekerkammer Berlin drei Erklär-Videos erstellt, in denen die Themen „Beantragung von SMC-B und HBA“, „Telematikinfrastruktur (TI)“ und „Von der eAkte zum eRezept“ verständlich und kompakt erläutert werden. Wir empfehlen Ihnen die Videos zum Einstieg in die Thematik.


Info: Heilberufsausweis (HBA)

Der Heilberufsausweis ist ein personenbezogener Ausweis für Heilberufler – in unserem Fall der „Apothekerausweis“. Mit dem HBA können die Berufsangehörigen bundesweit in der Telematikinfrastrukur des Gesundheitswesens in ihrem jeweiligen Leistungserbringer-Sektor agieren. Hierfür ist der HBA u. a. mit entsprechenden Zertifikaten zur Identifikation ausgestattet, die Sie zweifelsfrei als Apotheker:in ausweisen. Der HBA ermöglicht die qualifizierte elektronische Signatur in den verschiedenen Anwendungsfällen.

Der HBA beinhaltet die folgenden Funktionen:

Sichtausweis:

Der HBA ist ein hochwertiger Sichtausweis im Scheckkartenformat mit Foto und Unterschrift des Karteninhabers.

Sichere Authentifizierung und Identifizierung:

Mit dem HBA identifizieren Sie sich als Apotheker:in in der digitalen Welt. Über den Ausweis wird der Zugang zu den besonders geschützten Online-Daten oder -Diensten gewährt. Inhaber des HBA authentifizieren sich elektronisch mit der Karte.

Elektronische Unterschrift:

Der Inhaber kann mit dem HBA eine elektronische Unterschrift (qualifizierte elektronische Signatur – QES) erstellen, etwa um Protokolle oder elektronische Verordnungen zu unterschreiben. Diese Signatur ist der händischen Unterschrift gleichgestellt. 

Verschlüsselung von medizinischen Daten:

Mit Hilfe des HBA werden medizinische Daten verschlüsselt versendet und können bei Empfang entschlüsselt werden. Der Heilberufsausweis ermöglicht so einen sicheren elektronischen Datenaustausch zwischen Angehörigen der Heilberufe und Krankenhäusern oder Krankenkassen.

Sicherer Zugriff auf die elektronische Gesundheitskarte (eGK):

Mit dem HBA kann auf die Patientendaten zugegriffen werden, die auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) des Patienten gespeichert sind.

Die Apothekerkammer Berlin ist für ihre Mitglieder die herausgebende Stelle für den HBA. Der Antrag auf Ausstellung eines HBA erfolgt über das Beantragungsportal der Apothekerkammer Berlin. Der Beantragungsprozess ist im nächsten Abschnitt beschrieben.


Info: Institutionskarte (SMC-B)

Die Institutionskarte SMC-B (Secure Module Card Typ B) dient zur Identifikation der Apotheke in der Telematikinfrastruktur (TI) und ist notwendig für den Verbindungsaufbau zwischen Konnektor und der TI. Für jede Betriebsstätte ist eine SMC-B erforderlich.

Für die Freischaltung der SMC-B ist der HBA des Apothekeninhabers erforderlich. Die Beantragung der SMC-B erfolgt ebenfalls bei der Apothekerkammer Berlin. Der Beantragungsprozess ist im folgenden Abschnitt beschrieben.


Beantragung von HBA und SMC-B

So läuft der Beantragungs- und Ausgabeprozess ab:

Beide Ausweiskarten – der HBA und die SMC-B – werden durch die Apothekerkammer Berlin auf Antrag an ihre Mitglieder herausgegeben.
Die Herstellung der Karten erfolgt durch sog. qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter (qVDA) = Kartenhersteller, die über die notwendigen Zulassungen verfügen. Dazu hatten alle Landesapothekerkammern die Ausgabe von Heilberufsausweisen (HBA) und Institutionskarten (SMC-B) europaweit in einem sog. Open-House-Verfahren ausgeschrieben. Die qVDA mussten die in der Ausschreibung vorgegebenen Rahmen- und Endnutzerverträge akzeptieren und haben mit der Apothekerkammer Berlin die vorgegebenen Rahmenverträge geschlossen, die u.a. die Produktion und Auslieferung der Karten regeln. Für alle qVDA gelten die selben Bedingungen und Konditionen. Durch das Open-House-Verfahren ist festgelegt, dass die Kosten für die Karten herstellerübergreifend identisch sind.

Beantragung des HBA:

Die Beantragung des HBA bei der Apothekerkammer Berlin steht allen Kammermitgliedern offen.

Die Beantragung des HBA erfolgt in einem Verwaltungsverfahren, das wir so unkompliziert und praktikabel wie möglich für Sie gestaltet haben.
Die Beantragung erfolgt über das Beantragungsportal auf dieser Webseite.

Alle Berliner Apothekeninhaber:innen, die Filialleiter:innen und alle anderen in Apotheken angestellten Apotheker:innen haben von der Apothekerkammer einen Brief mit ihren persönlichen Login-Daten erhalten.

Die Apothekerkammer Berlin ist in ihrer Rolle als herausgebende Stelle des HBA verpflichtet, bei der Antragstellung Ihre Berechtigung zu prüfen, insbsondere das Vorliegen der „Berufsausübungsberechtigung“, d. h. der Approbation.

Wenn die Voraussetzungen für das Ausstellen des HBA gegeben sind, erhalten Sie von der Apothekerkammer auf dem Postweg einen Verwaltungsbescheid zugeschickt. Dieser Bescheid beinhaltet Ihre individuelle Vorgangsnummer, mittels der Sie bei dem von Ihnen ausgewählten qVDA den HBA bestellen können. Der weitere Beantragungsprozess erfolgt auf dem Portal des qVDA.

Wichtig: Beim HBA werden Sie auf den Seiten des qVDA u. a. aufgefordert, ein Portrait-/Passfoto hochzuladen sowie sich mittels des Post-Ident-Verfahrens in einer Filiale der Deutschen Post/DHL zu identifizieren. Die entsprechenden Dokumente dazu werden auf dem Portal des qVDA automatisch generiert.


Zur Erläuterung: Der HBA ermöglicht die Qualifizierte Elektronische Signatur (QES). Diese ist rechtlich mit Ihrer händischen Unterschrift vergleichbar. Deshalb ist eine Identifizierung gemäß den Vorgaben der eIDAS-Verordnung gesetzlich vorgeschrieben.
Bitte beachten Sie, dass nicht jede Postfiliale auch die Durchführung des PostIdent-Verfahrens anbietet.
Unter https://www.deutschepost.de/de/s/standorte.html können Sie nach Ihrer nächstgelegenen Filiale suchen und unter „Leistungen & Services“ das Angebot prüfen.

Nach dem Durchlaufendes des Bestellprozesses erhält die Apothekerkammer Berlin Nachricht vom qVDA, nimmt eine anschleißende Prüfung vor und gibt die Produktion des HBA durch den qVDA frei. Die Freigabe erfolgt intern zwischen der Apothekerkammer und dem qVDA. Nach der Freigabe erfolgt die Herstellung des HBA durch den qVDA, der Ihnen dann die Karte zuschickt.

Beantragung der SMC-B:

Die SMC-B benötigen Apothekeninhaberinnen und -inhaber, um die Institution „Apotheke“ in der Telematikinfrastruktur zu identifizieren.

Die Beantragung erfolgt ebenfalls über diese Webseite. Der Prozess entspricht dem oben beschriebenen für die Beantragung des HBA.

Wir haben das Verfahren für Sie so unkompliziert und praktikabel wie möglich gestaltet.

Inhaberinnen und Inhabern einer Apothekenbetriebserlaubnis wird, sobald sie sich eingeloggt haben, die Option zur Bestellung einer SMC-B angezeigt. Für jede Betriebsstätte ist jeweils ein gesonderter Antrag zu stellen.

Apotheken, die eine Erlaubnis zum Versandhandel oder eine Genehmigung zur Heimversorgung oder Krankenhausversorgung besitzen, können für diese sogenannten „Organisationseinheiten“ zusätzliche SMC-B mit eigener Telematik-ID beantragen. Die entsprechende Auswahlmöglichkeit finden Sie im Beantragungsportal für die SMC-B.

Die Apothekerkammer ist in ihrer Rolle als herausgebende Stelle verpflichtet, Ihre Berechtigung zum Erhalt der SMC-B zu prüfen. Im Zusammenhang mit der SMC-B erfolgt dies mittels der Betriebserlaubnis für die Apotheke, die der Kammer vorliegt. (Anmerkung: Die Kammer erhält vom Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) automatisch jede Betriebserlaubnis und jede Änderung zugeschickt und pflegt diese Daten in Ihre Stammdaten ein.) Die Daten aus der Betriebserlaubnis sehen Sie in dem Beantragungsportal bereits vorgeblendet.

Wenn die Voraussetzungen für die Ausstellung der SMC-B gegeben sind erhalten Sie von der Apothekerkammer auf dem Postweg einen Verwaltungsbescheid. Dieser Bescheid beinhaltet Ihre individuelle Vorgangsnummer, mittels der Sie bei dem von Ihnen ausgewählten qVDA die SMC-B bestellen können. Der weitere Beantragungsprozess erfolgt auf dem Portal des qVDA.

Nach dem Durchlaufendes des Bestellprozesses erhält die Apothekerkammer Berlin Nachricht vom qVDA, nimmt eine anschleißende Prüfung vor und gibt die Produktion der SMC-B durch den qVDA frei. Die Freigabe erfolgt intern zwischen der Apothekerkammer und dem qVDA. Nach der Freigabe erfolgt die Herstellung der SMC-B durch den qVDA, der Ihnen dann die Karte zuschickt.


Anbindung der Apotheken an die Telematikinfrastruktur

Das Digitale Versorgung Gesetz (DVG) gibt als Termin für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur aller Apotheken den Termin 30.09.2020 vor.

Auf der Webseite der gematik finden Sie Checklisten für den Anschluss der Apotheken an die Telematikinfrastruktur.

Informationen erhalten Sie auch von Ihrem Softwarehaus.

Die Apothekerkammer Berlin informiert via Newsletter Kammer aktuell fortlaufend über den aktuellen Stand. Bitte abonnieren Sie unseren Newsletter, soweit noch nicht erfolgt, hier



Finanzierung der Telematikinfrastruktur der Apotheken

Über die Finanzierung der Investitions- und Betriebskosten für die technische Ausstattung der öffentlichen Apotheken im Rahmen der Telematikinfrastruktur (TI) haben der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband eine TI-Erstattungsvereinbarung geschlossen.

Die Erstattung der einmaligen und der laufenden Kosten erfolgt über den DAV-Notdienstfonds. Die TI-Erstattungsvereinbarung und weitere Informationen rund um die Telematikinfrastruktur finden Sie auf der Webseite des DAV-Notdienstfonds.


Anleitungen, Hilfestellungen, FAQ

Wir haben für Sie hier eine Übersicht externer Informationen und Hilfestellungen zur Beauftragung und Freischaltung der beiden Karten HBA und SMC-B zusammengestellt.

Von der Apothekerkammer Berlin zugelassene qVDA

Die Apothekerkammer Berlin hat die folgenden qVDA für die Ausgabe des HBA und der SMC-B zugelassen:
Bundesdruckerei
medisign
SHC Stolle & Heinz Consutants

Die qVDA haben auf ihren Webseiten Beantragungsportale für den HBA und die SMC-B eingerichtet und wie folgt frei geschaltet (Stand 11.07.2022):
Bundesdruckerei HBA: JA – SMC-B: JA
medisign HBA: Ja – SMC-B: JA
SHC HBA: NEIN – SMC-B: NEIN

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte unmittelbar an die qVDA.


Bundesdruckerei

Bestellportal der Bundesdruckerei/D-Trust:

https://ehealth.d-trust.net/antragsportal

Bitte beachten Sie, dass eine Bestellung erst möglich ist, wenn Sie den Beantragunsgprozess auf dem Portal der Apothekerkammer Berlin durchlaufen und den Bescheid mit der Vorgangsnummer erhalten haben. Mit der Vorgangsnummer setzen Sie die Beantragung auf dem Portal des qVDA fort.

FAQ, Anleitungen und Video-Tutorials zum Apothekerausweis (HBA)

FAQ, Anleitungen und Video-Tutorials zum Institutionenausweis (SMC-B)


medisign

Zum Bestellportal der medisign:

www.smc-b.de

Bitte beachten Sie, dass eine Bestellung erst möglich ist, wenn Sie den Beantragunsgprozess auf dem Portal der Apothekerkammer Berlin durchlaufen und den Bescheid mit der Vorgangsnummer erhalten haben. Mit der Vorgangsnummer setzen Sie die Beantragung auf dem Portal des qVDA fort.

FAQ zur Antragstellung einer SMC-B

Anleitungen für Apothekerinnen und Apotheker (bitte auf der Seite nach unten scrollen)

SHC Stolle & Heinz Consultants

Zur SHC-Webseite (Der Kartenhersteller bietet derzeit noch keine Bestellmöglichkeit an.)

https://stolleundheinz.com/shc-care/

PostIdent-Verfahren:

Im Zuge der Beauftragung des HBA müssen Sie das PostIdent-Verfahren in einer Filiale der Deutschen Post/DHL durchlaufen. Die entsprechenden Dokumente dazu werden auf dem Portal des qVDA automatisch generiert.
Zur Erläuterung: Der HBA ermöglicht die Qualifizierte Elektronische Signatur (QES). Diese ist rechtlich mit Ihrer händischen Unterschrift vergleichbar. Deshalb ist eine Identifizierung gemäß den Vorgaben der eIDAS-Verordnung gesetzlich vorgeschrieben.

Bitte beachten Sie, dass nicht jede Postfiliale auch die Durchführung des PostIdent-Verfahrens anbietet.
Unter https://www.deutschepost.de/de/s/standorte.html können Sie nach Ihrer nächstgelegenen Filiale suchen und unter „Leistungen & Services“ das Angebot prüfen (vgl. Sie hierzu bitte die nebenstehende Abbildung unten).


Foto für die Bestellung des HBA:

Da der HBA neben seiner Funktion als Signatur- und Authentifizierungskarte auch als persönlicher Sichtausweis fungiert, ist er mit einem Foto versehen, das im Zuge der Bestellung auf den Seiten des Kartenherstellers (qVDA) als elektronische Datei hochgeladen werden muss.

Die Foto-Datei sollten Sie vor Beginn des Bestellprozesses bereit halten, damit Sie den Bestellprozess abbrechen zu müssen.
Es gibt keine Anforderungen an ein biometrisches Bild (wie bei Personalausweisen), dennoch beachten Sie bitte folgende Hinweise:

  • Sie sollten frontal in die Kamera schauen. Vermeiden Sie eine geneigte oder gedrehte Kopfhaltung.
  • Die Augen sollten geöffnet und deutlich sichtbar sein und nicht durch Haare oder ein Brillengestell verdeckt werden.
  • Kopfbedeckungen (Ausnahme: religiöse Gründe) sind nicht zulässig.

Es ist nicht notwendig, hierzu einen Fotografen aufzusuchen. Eine Aufnahme mit dem Mobilfunkgerät oder der Digitalkamera vor neutralem Hintergrund ist ausreichend.

Die Dateigröße beim Upload darf 1 MB nicht übersteigen.

Bei Unsicherheiten kann Ihnen als Orientierung die Fotomustertafel für Personaldokumente dienen. Aber, wie bereits erwähnt, gelten bei der Bestelltung des HBA nicht die Anforderungen an biometrische Passbilder von Erwachsenen und Kindern für den Personalausweis oder Reisepass.

AKB, Stand der Informationen: 11.07.2022